+++Änderung der Psychotherapie-Richtlinie seit dem 01.04.2017+++

Seit dem 01.04.2017 ist die neue Psychotherapie-Richtlinie in Kraft getreten mit enormen Veränderungen für gesetzlich Versicherte

Bereits vor der veränderten Psychotherapie-Richtlinie war es sehr schwierig und häufig langwierig als gesetzlich Versicherter einen Platz bei einem qualifizierten Psychotherapeuten zu finden.

Auf der nicht selten zermürbenden Suche nach einem Therapeuten blieb oft nur der Weg über das sogenannte "Kostenerstattungsverfahren" (KEV), das eine Kostenübernahme auch bei einem außervertraglichen Therapeuten (wie mir) gesetzlich zusicherte (§13 SGB V).

Ob die neue Richtlinie diese Möglichkeit noch vorsieht, ist unter den verschiedenen Krankenkassen umstritten: Die meisten Sachbearbeiter haben die strikte Anweisung, jegliche Anfragen nach dem KEV abzulehnen. EinzelneKrankenkassen halten weiter an der gut funktionierenden Praxis des KEV fest und zeigen sich sehr kooperativ und pragmatisch. Eine weitere Verschärfung der psychotherapeutischen Unterversorgung ist in jedem Fall abzusehen, da keine neuen Kassensitze von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) geschaffen werden. Die psychotherapeutische Unterversorgung wird gänzlich ignoriert. 

Falls Sie von dieser negativen Entwicklung betroffen sein sollten und Ihnen keine Möglichkeit geboten wird, einen zeitnahen Termin bei einem qualifizierten und menschlich passenden Therapeuten zu erhalten und Ihre Krankenversicherung das Kostenerstattungsverfahren ablehnt, biete ich Ihnen als Selbstzahler folgende Optionen:

- effektive, lösungsorientierte Einzelgespräche: 120€/50 min. 

- Teilnahme an Ressourcen-fokussierten und praxisrelevanten Gruppen: 30€/75 min.

- Paartherapie bei Partnerschaftskonflikten: 150€/75 min.

Nehmen Sie bitte bei Interesse jederzeit Kontakt zu mir auf. 

 

+++Änderung der Psychotherapie-Richtlinie seit dem 01.04.2017+++

Seit dem 01.04.2017 ist die neue Psychotherapie-Richtlinie in Kraft getreten mit enormen Veränderungen für gesetzlich Versicherte

Bereits vor der veränderten Psychotherapie-Richtlinie war es sehr schwierig und häufig langwierig als gesetzlich Versicherter einen Platz bei einem qualifizierten Psychotherapeuten zu finden.

Auf der nicht selten zermürbenden Suche nach einem Therapeuten blieb oft nur der Weg über das sogenannte "Kostenerstattungsverfahren" (KEV), das eine Kostenübernahme auch bei einem außervertraglichen Therapeuten (wie mir) gesetzlich zusicherte (§13 SGB V).

Ob die neue Richtlinie diese Möglichkeit noch vorsieht, ist unter den verschiedenen Krankenkassen umstritten: Die meisten Sachbearbeiter haben die strikte Anweisung, jegliche Anfragen nach dem KEV abzulehnen. EinzelneKrankenkassen halten weiter an der gut funktionierenden Praxis des KEV fest und zeigen sich sehr kooperativ und pragmatisch. Eine weitere Verschärfung der psychotherapeutischen Unterversorgung ist in jedem Fall abzusehen, da keine neuen Kassensitze von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) geschaffen werden. Die psychotherapeutische Unterversorgung wird gänzlich ignoriert. 

Falls Sie von dieser negativen Entwicklung betroffen sein sollten und Ihnen keine Möglichkeit geboten wird, einen zeitnahen Termin bei einem qualifizierten und menschlich passenden Therapeuten zu erhalten und Ihre Krankenversicherung das Kostenerstattungsverfahren ablehnt, biete ich Ihnen als Selbstzahler folgende Optionen:

- effektive, lösungsorientierte Einzelgespräche: 120€/50 min. 

- Teilnahme an Ressourcen-fokussierten und praxisrelevanten Gruppen: 30€/75 min.

- Paartherapie bei Partnerschaftskonflikten: 150€/75 min.

Nehmen Sie bitte bei Interesse jederzeit Kontakt zu mir auf.